Der Staatenverbund stellt seinen Chips Act 2.0 vor. Zu den Zielen zählen die Stärkung der öffentlichen Beschaffung und schnellere Genehmigungen.
Der 2023 verabschiedete EU Chips Act sollte die heimische Halbleiterproduktion deutlich stärken. Ziel war die Verdoppelung von Europas Anteil an der globalen Chipherstellung: 20 Prozent bis 2030. Ein wichtiges Instrument dazu waren Subventionen für den Aufbau neuer Halbleiterfabriken. Doch angesichts der schleppenden Umsetzung des Chips Acts kam immer wieder Kritik auf, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Rückzugs von Intel aus zentralen europäischen Projekten.
Auch wenn das Gesetzespaket nach Angaben der EU-Kommission Investitionen von 52 Milliarden Euro angestoßen hat und daher als Erfolg verbucht werden könne, wagt man sich jetzt an ein Update: Ein Entwurf für den Chips Act 2.0 wurde am Mittwoch als Teil des Tech Sovereignty Package veröffentlicht.
Gesamte Wertschöpfungskette im Blick
Im Vergleich zur ersten Version setzt die EU nicht mehr allein auf den Ausbau von Produktionskapazitäten, sondern will die gesamte Halbleiter-Wertschöpfungskette fördern. Zudem verschiebt der Fokus sich auf die Nachfrageseite, der Absatz europäischer Chips soll deutlich angekurbelt werden. Um Hersteller und Abnehmer zusammenzubringen, sind Instrumente wie öffentliche Beschaffungsprogramme und Abnahmevereinbarungen vorgesehen. Davon sollen insbesondere europäische Start-ups und Scale-ups profitieren.
Gleichzeitig will die EU Genehmigungen sowie Investitionen in strategisch wichtige Technologien wie KI-Chips vorantreiben. Dazu sollen staatliche Beihilfen für neuartige Halbleiterprojekte schneller bewilligt werden, von den Rohstoffen bis zur Verpackung. Zudem sind ein neues Exzellenzlabel für Europas Halbleiterregionen und internationale Partnerschaften mit wichtigen Chipstandorten geplant.
Der weitere Weg bis zur Umsetzung
Neben dem Chips Act 2.0 beinhaltet das vorgeschlagene Gesetzespaket Maßnahmen, um bei Technologien wie Künstlicher Intelligenz und Cloud-Diensten unabhängiger von den USA und China zu werden. Vor der Verabschiedung und dem Inkrafttreten müssen zunächst das Europäische Parlament und der Rat zustimmen.
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