Die Maßnahme weitet Pekings Exportbeschränkungen aus und richtet sich gegen europäische Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die im Bereich strategischer Technologien tätig sind.
China hat 14 europäische Unternehmen und Einrichtungen in seine Exportkontrollliste aufgenommen. Künftig benötigen chinesische Exporteure eine Sondergenehmigung, um sie mit Gütern zu beliefern, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Das Handelsministerium gab die Maßnahme am Freitag bekannt. Begründet wird sie mit dem Schutz der nationalen Sicherheit sowie internationalen Vorgaben zur Kontrolle sicherheitsrelevanter Güter und Technologien. Konkret bezeichnete ein Sprecher des Ministeriums das Vorhaben als Reaktion auf das jüngste EU-Sanktionspaket gegen Russland. Dieses richtet sich nach Angaben Pekings auch gegen 14 Unternehmen aus Festlandchina und Hongkong.
Der Mitteilung zufolge dürfen auch ausländische Akteure den 14 gelisteten EU-Organisationen ab sofort keine Dual-Use-Güter chinesischen Ursprungs mehr liefern. Ausnahmen müssen beim Handelsministerium beantragt werden.
Zu den Dual-Use-Gütern auf Chinas Liste zählen etwa Germanium für moderne optische Systeme und bestimmte Seltene Erden für Hochleistungsmagnete.
Die betroffenen Unternehmen und Organisationen haben ihren Sitz in Deutschland, Italien, Frankreich, Polen, den Niederlanden, Tschechien, Bulgarien und Litauen. Sie sind unter anderem in der Verteidigungsindustrie, Photonik, Luft- und Raumfahrt und Industrietechnik tätig. Auf der Liste stehen beispielsweise der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetall und der tschechische Hersteller schwerer Gelände- und Militärfahrzeuge Tatra Trucks.
Erst im Juni hatte China bereits mehrere japanische sowie US-Unternehmen auf seine Exportkontrollliste aufgenommen. Die jüngsten Auflagen verdeutlichen einmal mehr, dass Peking Ausfuhrkontrollen zunehmend als Instrument im geopolitischen Wettbewerb einsetzt.
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