Neue Vorgaben für Maschinen und Technologien sowie angepasste Zollprüfungen betreffen auch den Rohstoffsektor.
China hat neue Exportkontrollen für Dual-Use-Güter angekündigt, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Betroffen sind unter anderem Drohnen, Tunnelbohrmaschinen und Spezialbagger sowie Komponenten von Schwimmbaggern. Einige dieser Maschinen werden auch im Bergbau eingesetzt, etwa zur Erschließung von Lagerstätten. Militärisch können sie beispielsweise beim Bau unterirdischer Anlagen oder von Marinestützpunkten genutzt werden.
Für bestimmte Tunnelbohrmaschinen, Schreitbagger und Betonspritzmaschinen sind Exporte in „sensible Länder und Regionen, mit denen China Streitigkeiten hat“, wie es in der Bekanntmachung heißt, künftig genehmigungspflichtig. Welche Staaten gemeint sind, bleibt offen. Für andere Zielländer gelten vereinfachte Verfahren.
Zudem hat Peking die Zollprüfung möglicherweise genehmigungspflichtiger Dual-Use-Güter nach eigenen Angaben optimiert. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass eine ohne Exportgenehmigung angemeldete Ware unter die Kontrollen fällt, kann der Zoll die Ausfuhr vorläufig stoppen und zusätzliche Nachweise verlangen. Die Vorschriften gelten auch für den grenzüberschreitenden Onlinehandel, Post- und Expresssendungen sowie Reisegepäck. Zudem wurden konkrete Prüffristen festgelegt. Die Regelung gilt seit dem 19. Oktober und betrifft auch bereits exportkontrollierte Rohstoffe wie Gallium, Germanium und bestimmte Seltene Erden. Neue Rohstoffe wurden damit nicht in die Kontrollliste aufgenommen. Die übrigen Maßnahmen treten am 18. November in Kraft.
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Photo: Christina & Peter via Canva

